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Förderungen - Bezuschussung der Seminargebühren

Diese 3 Bundesländer bieten spezielle Fördermöglichkeiten für Bildungsurlaub an:

  • Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz


    Befindet sich dein Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz?
    Dann nutze deine Förderung von 60% der Seminarkosten.


    So einfach geht's:

    In 4 Schritten zur Förderung deines Bildungsurlaubs!
     
    1. Vorab-Check
    Beantworte 6 Fragen, um zu prüfen, ob du förderberechtigt bist:

    Zur Prüfung
     

     

    2. Angebot für QualiScheck bei uns anfordern
    Bei einem positiven Ergebnis des Vorab-Checks fordere dein Angebot bei uns an
    (siehe im nächsten Abschnitt unten "hier Angebot anfordern").
    Gleichzeitig erhältst du alle nötigen Unterlagen von uns.
     

     

    3. Anmeldung bei "„EurekaRLP Plus“ und Angebot einreichen
    Stelle deinen Antrag online und lade die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung hoch.
     

     

    4. Bildungsurlaub "Mit dir geht's up!"
    Nach positiver Rückmeldung (3-4 Wochen) wird deine Reservierung zur verbindlichen Buchung. 
     
    Weitere Informationen zum Förderprogramm QualiScheck findest du hier:

     

    QualiSchek RLP


    Wir reservieren deinen Platz 28 Tage kostenfrei auf Warteliste,

    damit du die Genehmigung der Förderung sowie deines Arbeitgebers einholen kannst. 


    Nach Bestätigung gibst du uns einen Hinweis und wir nehmen eine verbindliche Buchung vor.

  • Der Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Förderprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg,

    unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF).

     

    Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung von Hamburger*innen zu stärken und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.

     

     

    1. Wer wird gefördert?*


    - Angestellte  in Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten -
    - Selbstständige  und Freiberufler*innen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Hamburg -
    - Beschäftigte im Handwerk -
     -Soloselbstständige , die ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten -
     -Personen aus der Kreativwirtschaft  (in Kooperation mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft) -
     

     

    2. Wie hoch ist die Förderung?
        
    Allgemeine Beschäftigte/Selbstständige

    bis zu 50 €

    max. 750 €
       
    Beschäftigte im Handwerk
    bis zu 75 %
    max. 1.000 €
         
    SGB II-Empfänger*innen (Beschäftigte)
    bis zu 100 %
    max. 1.500 €

    SGB II-Empfänger*innen (Selbstständig)
    bis zu 75 %
    max. 1.000 €

    Kreativwirtschaft (Coaching)
    bis zu 90 %
    bis zu 32 Stunden

     


    4. Wie beantrage ich die Förderung?


    Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal von Zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH

     

    Der Antrag muss  vor Beginn der Weiterbildung  gestellt werden.
    Eine  kostenlose Bildungsberatung  hilft bei der Auswahl und Planung.

    *Nicht förderberechtigt sind Beamt*innen sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder öffentlicher Unternehmen. 

    Nicht förderfähig sind Reise-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten.

  • Der Weiterbildungsscheck Thüringen ist ein Förderprogramm des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA),

    unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF).

     

    Ziel ist die finanzielle Unterstützung beruflicher Weiterbildungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen.

    1. Wer wird gefördert?*


    Arbeitnehmer innen mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
    Voraussetzung: zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 € bei Einzelveranlagung, 110.000 € bei Zusammenveranlagung
     

     

    2. Was wird gefördert?**


    - Individuelle berufliche Weiterbildungen , die im Zusammenhang mit der aktuellen Tätigkeit stehen -
    - Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu 1.000 € -
    - Die Weiterbildung muss berufsbegleitend erfolgen und von einem geeigneten Anbieter durchgeführt werden (z. B. Anbieter im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit) -


    3. Antragstellung


    Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden über das Förderportal des TLVwA

    Danach Ausdruck und postalische Einsendung an das TLVwA mit:
     - Kopie des Arbeitsvertrags -
     - Kopie des Einkommensteuerbescheids -
     - Kurzbeschreibung des Weiterbildungsanbieters -


    Ein Schnelltest auf der Website des TLVwA hilft zu prüfen, ob du förderberechtigt bist: 

     

    Förderportal TLVwA
     

    *Nicht förderfähig sind:

    Selbstständige, Beamte, Studierende, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Praktikant innen, Mitarbeitende öffentlicher Einrichtungen

    **Nicht förderfähig: Studiengänge, gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, Führerscheinerwerb, Aufstiegsfortbildungen

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